A) Ein Dokument, das vom Kläger eingereicht wird, um einen Rechtsstreit einzuleiten. B) Ein förmlicher Antrag auf Einstellung eines Verfahrens. C) Eine Entscheidung des Richters vor der Verhandlung. D) Eine Aussage des Angeklagten vor Gericht.
A) die Verhaftung des Angeklagten anzuordnen. B) Aufhebung der Entscheidung einer unteren Instanz. C) Einen Fall ohne eine vollständige Verhandlung zu entscheiden, wenn es keine faktischen Streitigkeiten gibt. D) Das Gerichtsverfahren zu verzögern.
A) Die Antwort auf eine vom Beklagten eingereichte Klage. B) Die Entscheidung des Richters. C) Die Erklärung des Klägers in der Eröffnungsrede. D) Die Präsentation von Beweisen vor Gericht.
A) Zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren. B) Erteilung von Vorladungen für Beweismittel. C) über die Zulässigkeit von Beweismitteln zu entscheiden. D) Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Regierungsmaßnahmen.
A) Zur Auswahl der Jury. B) Einführung neuer Beweise während des Prozesses. C) Das endgültige Urteil zu fällen. D) den Fall ohne ein vollständiges Gerichtsverfahren auf der Grundlage von Rechtsfragen zu lösen.
A) Es gilt die Unschuldsvermutung. B) Ein ordnungsgemäßes Verfahren. C) Doppelbestrafung. D) Recht auf Rechtsbeistand.
A) Der Angeklagte muss sich schuldig bekennen. B) Es darf keine echte Frage des Sachverhalts bestehen. C) Die Mehrheit der Geschworenen muss dem zustimmen. D) Der Kläger muss ein Sachverständigengutachten vorlegen.
A) den Vorsitz in der Hauptverhandlung zu führen. B) Vorlage von Beweisen vor den Geschworenen. C) Das Urteil zu fällen. D) Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtssaal.
A) Strafrecht. B) Verfassungsrecht. C) Verwaltungsrecht. D) Verfahrensrecht.
A) Beide Parteien gleichermaßen. B) Der Richter. C) Die Verteidigung. D) Die Staatsanwaltschaft.
A) Entdeckung. B) Schriftsätze. C) Berufung einlegen. D) Verurteilung.
A) Überprüfung der Entscheidungen der unteren Gerichte auf Rechtsfehler. B) Erteilung von Vorladungen für Beweismittel. C) Den Vorsitz bei den Beratungen der Geschworenen zu führen. D) Durchführung des ersten Gerichtsverfahrens. |