A) Sechster Verfassungszusatz B) Erster Änderungsantrag C) Zweiter Verfassungszusatz D) Vierter Verfassungszusatz
A) ohne Anklage freigelassen werden B) Wählen Sie ihren eigenen Richter C) ein Verfahren vor einem Schwurgericht zu erhalten D) Schweigen Sie und lassen Sie einen Anwalt anwesend sein
A) Zweimal für dasselbe Verbrechen verurteilt werden B) Zwei Anwälte vor Gericht C) Zwei getrennte Strafen für ein Verbrechen zu erhalten D) Gleichzeitige Anklage wegen zwei verschiedener Straftaten
A) Haftbefehl B) Vorladung C) Verhandlung über einen Vergleich D) Anklageschrift
A) Die Staatsanwaltschaft B) Die Verteidigung C) Die Jury D) Der Richter
A) Freispruch B) Einspruch C) Verhandlung über einen Vergleich D) Meineid
A) Begründete Annahme, dass eine Straftat begangen wurde B) Eine Vermutung über einen Verdächtigen anstellen C) Genaue Beweise für die Schuld D) Vermutung der Strafverfolgungsbehörden
A) Tarifverhandlungen B) Große Jury C) Anklageerhebung D) Verurteilung
A) Ausstellung eines Haftbefehls B) Zur Feststellung von Schuld oder Unschuld C) Unterrichtung des Beschuldigten über seine Anklage und seine Rechte D) Durchführung einer Studie
A) Vorladung B) Haftbefehl C) Berufung D) Anklageschrift
A) Verfahren zum Austausch von Beweismitteln zwischen Parteien B) Enthüllung der Identität eines Informanten C) Auffinden neuer Beweise während der Verhandlung D) Feststellung der Schuld des Angeklagten
A) Staatsanwaltschaft legt neue Beweise vor B) Abberufung eines Richters wegen eines Interessenkonflikts C) Beklagter verweigert die Aussage D) Geschworene erklären den Prozess für fehlerhaft
A) Berufung B) Bewährung C) Bewährung D) Verzicht
A) Bei Vergehen ist immer ein Schwurgerichtsverfahren erforderlich, während Schwerverbrechen von einem Richter entschieden werden können. B) Straftaten werden vor Bundesgerichten verhandelt, während Vergehen vor einzelstaatlichen Gerichten verhandelt werden. C) Ordnungswidrigkeiten werden nur mit Geldstrafen geahndet, während Straftaten immer mit einer Freiheitsstrafe verbunden sind. D) Ordnungswidrigkeiten sind weniger schwerwiegende Straftaten als Verbrechen. |