Das kanadische Menschenrechtsgesetz
  • 1. Welche Stelle ist für die Durchsetzung des kanadischen Menschenrechtsgesetzes zuständig?
A) Der Bundesgerichtshof von Kanada.
B) Das Parlament von Kanada.
C) Die Kanadische Menschenrechtskommission.
D) Der Oberste Gerichtshof von Kanada.
  • 2. In welchem Jahr wurde das kanadische Menschenrechtsgesetz verabschiedet?
A) 1977
B) 1982
C) 1965
D) 1990
  • 3. Was geschieht, nachdem eine Beschwerde bei der Kanadischen Menschenrechtskommission eingereicht wurde?
A) Der Einzelne muss es selbst lösen.
B) Die Kommission prüft die Beschwerde.
C) Die Beschwerde wird ohne Überprüfung zurückgewiesen.
D) Die Beschwerde wird sofort vor Gericht gebracht.
  • 4. Was versteht man unter "angemessenen Vorkehrungen" im Sinne des Gesetzes?
A) Programme für soziale Dienste.
B) Finanzielle Unterstützung für die Ausbildung.
C) Anpassungen zur Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs für Menschen mit Behinderungen.
D) Physische Veränderungen an Gebäuden.
  • 5. Welche der folgenden Rechte sind durch das Gesetz ausdrücklich geschützt?
A) Das Recht auf gleiche Beschäftigungschancen.
B) Das Recht, Eigentum zu besitzen.
C) Das Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung.
D) Das Wahlrecht für alle.
  • 6. Welches der folgenden Gesetze ist Teil des umfassenderen kanadischen Menschenrechtsrahmens?
A) Das Gesetz zum Schutz von Einwanderern und Flüchtlingen.
B) Die Charta der Rechte und Freiheiten.
C) Das Indianergesetz.
D) Das kanadische Strafgesetzbuch.
  • 7. Was muss ein Beschwerdeführer beweisen, um mit seiner Klage Erfolg zu haben?
A) Es bestand die Absicht zu diskriminieren.
B) dass sie aufgrund eines verbotenen Grundes diskriminiert wurden.
C) Der Beschuldigte ist ein Staatsbediensteter.
D) Dass sie einer Minderheit angehören.
  • 8. Sind Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die Beschwerden einreichen, nach dem Gesetz zulässig?
A) Nein, es sei denn, der Beschwerdeführer verliert das Verfahren.
B) Ja, wenn sich die Beschwerde als unberechtigt erweist.
C) Ja, wenn es als leichtfertig angesehen wird.
D) Nein, Vergeltungsmaßnahmen sind verboten.
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