A) Eine Aussage des Angeklagten vor Gericht. B) Ein Dokument, das vom Kläger eingereicht wird, um einen Rechtsstreit einzuleiten. C) Ein förmlicher Antrag auf Einstellung eines Verfahrens. D) Eine Entscheidung des Richters vor der Verhandlung.
A) die Verhaftung des Angeklagten anzuordnen. B) Das Gerichtsverfahren zu verzögern. C) Einen Fall ohne eine vollständige Verhandlung zu entscheiden, wenn es keine faktischen Streitigkeiten gibt. D) Aufhebung der Entscheidung einer unteren Instanz.
A) Die Erklärung des Klägers in der Eröffnungsrede. B) Die Entscheidung des Richters. C) Die Präsentation von Beweisen vor Gericht. D) Die Antwort auf eine vom Beklagten eingereichte Klage.
A) über die Zulässigkeit von Beweismitteln zu entscheiden. B) Zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren. C) Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Regierungsmaßnahmen. D) Erteilung von Vorladungen für Beweismittel.
A) den Fall ohne ein vollständiges Gerichtsverfahren auf der Grundlage von Rechtsfragen zu lösen. B) Zur Auswahl der Jury. C) Das endgültige Urteil zu fällen. D) Einführung neuer Beweise während des Prozesses.
A) Recht auf Rechtsbeistand. B) Doppelbestrafung. C) Ein ordnungsgemäßes Verfahren. D) Es gilt die Unschuldsvermutung.
A) Es darf keine echte Frage des Sachverhalts bestehen. B) Die Mehrheit der Geschworenen muss dem zustimmen. C) Der Kläger muss ein Sachverständigengutachten vorlegen. D) Der Angeklagte muss sich schuldig bekennen.
A) Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtssaal. B) Vorlage von Beweisen vor den Geschworenen. C) Das Urteil zu fällen. D) den Vorsitz in der Hauptverhandlung zu führen.
A) Verfassungsrecht. B) Strafrecht. C) Verfahrensrecht. D) Verwaltungsrecht.
A) Die Staatsanwaltschaft. B) Die Verteidigung. C) Der Richter. D) Beide Parteien gleichermaßen.
A) Schriftsätze. B) Entdeckung. C) Verurteilung. D) Berufung einlegen.
A) Überprüfung der Entscheidungen der unteren Gerichte auf Rechtsfehler. B) Erteilung von Vorladungen für Beweismittel. C) Den Vorsitz bei den Beratungen der Geschworenen zu führen. D) Durchführung des ersten Gerichtsverfahrens. |